Schulbrief vom 09.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich hoffe, Ihr und Sie konnten sich gut erholen!

Wie Sie den Medien vermutlich schon entnommen haben, werden wir in der nächsten Woche mit den meisten Jahrgangsstufen im Distanzunterricht starten. Im Folgenden nun die Details.

Start des Unterrichts: Montag, 3. Stunde

Wegen einer Dienstbesprechung, bei der wir Lehrkräfte uns über die Situation nach den Ferien und die Durchführung der ja nun verpflichtenden Selbsttests orientieren, startet der Unterricht am Montag erst mit der 3. Stunde.

ACHTUNG: Die Q2 hat in der 3./4. Stunde Unterricht (nicht in der 1./2. Stunde, wie es zunächst noch bei WebUntis stand). Teilweise wird dadurch Unterricht der anderen Jahrgangsstufen in der 3./4. Stunde ausfallen.

Jahrgangsstufen 5 bis EF: Distanzunterricht

In den Jahrgängen 5 bis EF findet in der kommenden Woche erneut Distanzunterricht mit Wochenplänen und festgelegten Videokonferenzen statt. Sie finden auf WebUntis bereits eine erste Version des Stundenplans. Allerdings kann diese Version sich noch ändern, deshalb bitte am Sonntagabend noch einmal hineinschauen.

Jahrgangsstufe Q1: Wechselunterricht

In der Jahrgangsstufe Q1 findet Wechselunterricht in den (A- und B-)Gruppen statt, die für die Zeit vor den Osterferien geplant gewesen waren. In der kommenden Woche gelten folgende „Gruppen-Tage“:

Gruppe A: Dienstag und Freitag

Gruppe B: Montag, Mittwoch und Donnerstag.

Auch hier gilt: Bitte am Sonntagabend noch einmal WebUntis den Stundenplan überprüfen.

Q2: Präsenzunterricht in den Abi-Fächern

Für die Q2 gibt es einen Sonder-Stundenplan mit 14 Stunden Präsenzunterricht für jede*n Schüler*in (2×5 Stunden Leistungskurse, 2 Stunden 3. Fach, 2 Stunden 4. Fach). Dabei finden wieder alle Unterrichte zum 3. Abiturfach gleichzeitig statt und direkt danach alle Unterrichte zum 4. Abiturfach.

Darüber hinaus wird für jede*n Schüler*in eine weitere Stunde Distanzunterricht im 3./4. Fach angeboten. Dies kann eine Videokonferenz für alle (3./4. Fach gemeinsam) sein, muss es aber nicht. Auch ein Arbeitsauftrag ist möglich.

Verpflichtende Selbsttests

Eine wichtige Änderung gibt es gegenüber der Zeit vor den Ferien: Die Durchführung der Selbsttests zweimal in der Woche ist nun verpflichtend, für Schüler*innen und für Lehrkräfte. Dies ist eine Vorgabe des Schulministeriums und steht nicht im Ermessen der Schule.

Die genaue rechtliche Ausgestaltung liegt mir noch nicht vor. Ich kann deshalb leider noch keine Fragen zu diesem Thema beantworten.

Bereits bekannt ist, dass eine Ausnahme von der Testpflicht besteht, wenn man einen negativen „Bürgertest“, der z.B. in Apotheken durchgeführt wird, vorlegt, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Tägliche Testungen der Q2 // Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht

Um sicherzustellen, dass nicht größere Teile der Q2 kurz vor dem Abitur in Quarantäne müssen, wird die Q2 nicht nur zweimal in der Woche, sondern jeden Tag zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde getestet.

Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich als Schüler*in der Q2 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Allerdings hat man dann keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Bei Interesse an einer solchen Befreiung bitte Kontakt mit der Jahrgangsstufenleitung aufnehmen! Die Befreiung ist nur nach Beratung und schriftlichem Antrag (der Erziehungsberechtigten bei Schüler*innen unter 18 Jahren) möglich.

„Mottowoche“ und „Abi-Gag“

Ich habe mit den Stufensprechern der Q2 folgendes vereinbart:

Eine „Mottowoche“ wird es dieses Jahr nicht geben, also keine Polonaisen durchs Gebäude, keine Spiele, kein Frühstücken im Unterricht – und keinerlei „Übersehen“ von Alkohol oder angetrunkenen Schüler*innen durch die Lehrkräfte.

Die Schüler*innen der Q2 dürfen sich allerdings, wie es Tradition ist, an ihren letzten Tagen verkleiden. Diese Verkleidungstage finden statt am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der kommenden Woche und dann noch einmal am Dienstag der darauffolgenden Woche.

Die Schüler*innen der Q2 begeben sich in ihren Pausen immer auf den Schulhof und halten sich nicht im Gebäude (PZ) oder in den Kursräumen auf. Auf dem Schulhof ist das Fotografier- und Filmverbot aufgehoben, solange alle die Masken beim Fotografieren aufbehalten und die Abstände eingehalten werden.

Falls der erste Tag gut läuft, dürfen die Schüler*innen ab dem zweiten Tag auf dem Schulhof in ihrer Pause Musik laufen lassen.

Sollten irgendwo Abstände nicht eingehalten, Masken abgesetzt oder Alkohol getrunken werden, werden alle „Feierlichkeiten“ sofort abgebrochen und die weiteren Tage fallen aus.

Liebe Schüler*innen der Q2, bitte haltet Euch unbedingt an diese Vorgaben! Bitte bedenkt, dass ich dem Gesundheitsamt melden müsste, dass ich nicht weiß, wer genau die Masken aufhatte, wenn einige die Masken absetzen. Dies kann dazu führen, dass die gesamte Stufe in Quarantäne muss.

Bitte haltet Euch auch unbedingt an das Alkoholverbot! Ihr wisst, dass Alkohol enthemmt. Ihr werdet Euch nicht mehr so gut an die Regeln halten, wenn Ihr angetrunken seid. Damit gefährdet Ihr das Abitur von Euch selbst und von allen anderen in der Stufe.

Der „Abi-Gag“ wird auf Juni verschoben, auf die Zeit nach den mündlichen Prüfungen. Im Moment wären die Einschränkungen, die ich den Schüler*innen auferlegen müsste, so groß, dass die Schüler*innen fast gar nichts tun könnten. Wir hoffen, dass vielleicht im Juni zumindest eine reduzierte Open-Air-Aktion möglich sein wird.

Ich wünsche Ihnen und Euch ein schönes letztes Ferien-Wochenende!

Viele Grüße

Kai Herrmann

Schulbrief: Präsenzunterricht ab 15.03.2021

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

es folgen Details zum Start des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen ab dem 15.03.2021.

Um dieses Dokument übersichtlich zu halten beschränke ich mich an vielen Stellen darauf zu beschreiben, WAS wir tun und verzichte auf Begründungen. Gerne begründe ich die einzelnen Punkte in unserer Gesprächsrunde. Diese Gesprächsrunde findet statt per Videokonferenz am Sonntag, dem 14.03.2021 um 15:00 Uhr. Sie erreichen den Videokonferenz-Raum über folgenden Link:

https://gymvoh.de/iserv/public/videoconference/JoBgGWfeEvD14fVd4LTZ8K

Ich möchte an dieser Stelle meinen Kolleginnen und Kollegen meinen ganz herzlichen Dank aussprechen! Auch wenn man es im ersten Moment vielleicht nicht merkt, so ist der aktuelle Öffnungsschritt der bisher arbeitsaufwendigste. Es mussten so endlos viele Dinge bedacht werden, dass wir das ohne die Unterstützung der Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen und ohne die Beratung durch die Koordinatoren, den Arbeitskreis „Distanzlernen“ und den Lehrerrat nicht hätten bewältigen können. Besonders hervorheben möchte ich Herrn Räder und Frau Näckel, die es in wenigen Tagen geschafft haben, unser Stundenplan-Programm dazu zu bringen, Dinge zu tun, für die die Software gar nicht entwickelt worden ist. Nur durch ihre unermüdliche Arbeit unter großem Zeitdruck können wir am Montag mit einem Konzept starten, das Präsenz- und Distanzunterricht einigermaßen sinnvoll miteinander kombiniert.

Ich wünsche uns allen einen guten Start in die kommende Woche!

Kai Herrmann


Download des Schulbrief als PDF:


Beschreibung unseres Konzeptes:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler ist entweder der Gruppe A oder der Gruppe B seiner Klasse/Jahrgangsstufe zugeteilt worden.
  • Jede der Gruppen A/B hat an 2-3 Tagen in der Woche Präsenzunterricht. Dabei unterscheiden sich die Präsenztage in den Klassen und Jahrgangsstufen. Beispiel: In Klasse 5a hat Gruppe A am Donnerstag und Freitag Präsenzunterricht, in Klasse 5b hat Gruppe A am Dienstag und Freitag Präsenzunterricht.
  • Bis zu den Osterferien soll jedes Fach mindestens einmal im Präsenzunterricht unterrichtet werden. (Ausnahmen: Siehe weiter unten.)
  • Zu welcher Gruppe (A/B) sie gehören, erfahren Schüler*innen per Mail von ihrer Klassen-/Jahrgangsstufenleitung.
  • Wann die Präsenz- und wann die Distanzunterrichts-Tage für ihre Gruppe sind, können alle Schüler*innen über WebUntis (www.webuntis.com) erfahren. Eine Kurz-Einführung in WebUntis machen wir im Rahmen unserer Sprechstunde am Sonntag um 15:00 Uhr.
  • Die Einteilung in A- und B-Gruppen erfolgt so, dass keine Gruppe mehr als 16 Schüler*innen umfasst. In der Oberstufe ist aufgrund der sehr individuellen Wahlen dabei keine 50:50-Aufteilung für jeden Kurs möglich.
  • In „kleinen“ Fächern (1-2 Stunden pro Woche) findet kein Distanzunterricht mehr statt. (Lehrkräfte können aber natürlich Hausaufgaben aufgeben.)
  • In „großen“ Fächern (ab 3 Stunden pro Woche) werden weiterhin Wochenaufgaben per iServ gegeben. Beachten Sie, dass die Wochenpläne möglicherweise unterschiedliche End-Daten für A- und B-Gruppe haben müssen.
  • In der Sekundarstufe 2 können Lehrer*innen die abwesenden Schüler-Gruppen zur Teilnahme am Unterricht per „iPad im Raum“ verpflichten. Die Lehrkräfte teilen das den Schüler*innen per Mail mit.
  • In der Sekundarstufe 1 sollen die Schüler*innen im Distanzunterricht ausdrücklich NICHT per „iPad im Raum“ zugeschaltet werden. (Ausnahme: Schüler*innen in Quarantäne.) Die Schüler*innen sollen stattdessen an ihren Distanz-Tagen an ihren Wochenplänen arbeiten.
  • Aus beiden vorangehenden Punkten ergibt sich, dass Lehrkräfte in der Sekundarstufe 1 ihre Präsenz-Stunden immer zweimal (mehr oder weniger) gleich halten müssen, einmal für jede Gruppe. In der Sekundarstufe 2 hängt die Notwendigkeit Stunden doppelt zu halten davon ab, ob die jeweils fehlende Gruppe dazu geschaltet wird oder nicht.
  • Auch Kurse, die insgesamt 16 oder weniger Schüler*innen umfassen, werden geteilt. Auch hier sind die Präsenz- und Distanztage einzuhalten. (D.h.: Es ist nicht erlaubt, Schüler der A- und B-Gruppen zum gemeinsamen Präsenzunterricht „einzubestellen“.)
  • Einige Fächer werden weiterhin vollständig im Distanzunterricht unterrichtet. Dies betrifft alle Fächer mit gemischten Lerngruppen in der Sekundarstufe 1 (Reli/Philo, Franz./Lat., DIFF 2). Außerdem betroffen sind alle Unterrichte von Lehrkräften, die aufgrund einer besonderen Vulnerabilität nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen. In all diesen Fächern bleibt es bei dem bewährten Konzept aus im Stundenplan eingetragenen verpflichtenden Videokonferenzen (für A- und B-Gruppe gleichzeitig) und Wochenaufgaben.
  • Schüler*innen, die in Quarantäne sind, nehmen am Unterricht ihrer Teilgruppe per „iPad im Raum“ teil. Einzelheiten besprechen die Klassen-/Stufenleitungen mit den betroffenen Schüler*innen.
  • Probleme, für die wir keine Lösung gefunden haben, sind Klausuren und Erkrankungen/Quarantänen von Lehrkräften. In beiden Fällen fällt möglicherweise der (wenige) Präsenzunterricht aus, ohne dass es dafür einen vernünftigen Ersatz gibt.

Hygiene- und Verhaltensregeln:

Leider müssen wir einige strenge Verhaltensregeln einhalten. Bitte immer daran denken, dass wir im Moment Inzidenzwerte haben, die weit höher sind als auf dem Höhepunkt der ersten Welle im Frühjahr 2020!

(1)        Die goldene Regel: 1,5 m Abstand – IMMER!

Egal, was in der kommenden Woche passiert: Eine Regel gilt immer und unter allen Umständen: Jede*r hält in jeder Situation 1,5 m Abstand zu jeder anderen Person ein! (1,5 m = 2 Armlängen)

Der Abstand muss immer eingehalten werden, z.B. auch in folgenden Situationen:

  • Im Klassenraum,
  • bei Gruppenarbeiten,
  • auf den Gängen,
  • in der Umkleidekabine und im Sportunterricht,
  • beim Spielen auf dem Schulhof
  • für Oberstufen-Schüler*innen in den Pausen außerhalb des Schulgeländes.

Besonders wichtig ist es, den Abstand einzuhalten während man isst oder trinkt, weil man dabei ja die Maske absetzen muss.

Die Lehrerinnen und Lehrer bitte ich, immer und jederzeit auf die Umsetzung der Regel zu achten und sie immer durchzusetzen, egal ob es in der eigenen Lerngruppe, auf Fluren, beim Gehen durch das PZ oder wo auch immer ist.

(2)        Medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen

Auf dem gesamten Schulgelände sind medizinische Masken („OP-Masken“) oder FFP2-Masken zu tragen. Dies gilt für alle Räume, inklusive Umkleidekabinen, Sporthallen und Toiletten, und auch für den Schulhof.

Da ein Abstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann (irgendjemand geht immer herum), gilt die Verpflichtung zum Maskentragen auch in (Mehrpersonen-)Büros, Lehrer-Arbeitsraum und Lehrerzimmer, wenn sich in diesen Räumen mehrere Personen aufhalten.

(3)        Unterrichtsbeginn

Die Lehrkräfte schließen ihre Kursräume spätestens 10 Minuten vor Beginn der ersten Stunde auf. Die Schüler*innen bleiben bis 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof und begeben sich danach direkt zu ihren Unterrichtsräumen.

Ein Aufenthalt auf den Fluren und im Treppenhaus ist immer verboten. Liebe Schüler*innen, bitte habt Verständnis, dass ich an dieser Stelle „gnadenlos“ Strafen aussprechen werde, wenn Ihr in den Gängen oder im Treppenhaus steht, denn auf den Gängen gibt es keine Lüftung und keine Abstände. Hier ist das Infektionsrisiko am größten.

Wenn ein Raum noch nicht aufgeschlossen ist, begeben sich alle Schüler*innen der Lerngruppe ins PZ oder auf den Schulhof und ein*e Schüler*in sagt im Sekretariat Bescheid.

(4)        Pausen

Sekundarstufe 1:

  • Schüler*innen der Sekundarstufe 1 haben zwei Möglichkeiten, ihre Pausen zu verbringen: In ihren Klassenräumen oder auf dem Schulhof.
  • Das PZ ist für Schüler*innen der Sekundarstufe 1 gesperrt. (Man darf aber natürlich hindurchgehen, um zum Klassenraum oder zum Schulhof zu kommen.)
  • Der Aufenthalt im Bereich der Spinde ist verboten.
  • Auch wenn man vor oder nach der Stunde Fachunterricht hat, verbringt man seine Pause im Klassenraum oder auf dem Schulhof. Erst 1-2 Minuten vor Unterrichtsbeginn begibt man sich zum Fachraum.
  • Lehrkräfte, die Aufsicht auf den Klassenraum-Gängen haben, schließen am Anfang der Pausen die Klassenräume auf, falls sie noch nicht offen sind. Am Ende der Pause schließen die Aufsichten die Klassenräume ab, falls dort kein Unterricht stattfindet.

Sekundarstufe 2:

  • Schüler*innen der Sekundarstufe 2 haben drei Möglichkeiten, ihre Pausen zu verbringen: Im PZ oder in der „Study Hall“ Mensa oder auf dem Schulhof.
  • Ein Aufenthalt auf Gängen oder in Kursräumen oder im Oberstufenraum ist nicht erlaubt.

Das Handy-Verbot ist in den Pausen aufgehoben. (Allerdings ist es natürlich verboten, zu mehreren Personen auf dasselbe Handy zu schauen [Abstandsregel!].)

(5)        Essen/Trinken

Essen und Trinken ist während des Unterrichts verboten.

Erlaubt: Während der Pausen darf zum Essen/Trinken die Maske kurz abgesetzt werden, aber nur,

  • während man auf seinem Platz im Klassenraum sitzt (und einen Abstand von 1,5 m zu jeder anderen Person hat), oder
  • während man in der Pause an einem festen Ort steht/sitzt (und einen Abstand von 1,5 m zu jeder anderen Person hat).

Verboten ist es, zu essen/zu trinken, während man über Gänge/Flure/Schulhöfe geht.

Verboten ist es, zu essen/zu trinken, während man sich mit anderen Schüler*innen unterhält (weil man sich dann unnötig viel Zeit lässt und weil man dann früher oder später die 1,5 m unterschreiten wird).

Empfehlung der Schulleitung: Am besten gar nicht im Klassenraum essen/trinken! An einer anderen Schule musste eine ganze Klasse in Quarantäne, weil in der Klasse gegessen wurde (und nicht mehr klar war, wer alles die Masken abgesetzt hatte).

(6)        Sport-Unterricht

Sport-Unterricht findet soweit wie möglich im Freien statt.

Bitte trotzdem auch „normale“ Sport-Sachen (Hallenschuhe) dabei haben, damit bei zu schlechtem Wetter Sport-Unterricht in der Halle gemacht werden kann.

In der Turnhalle ist auch während des Sportunterrichts durchgehend eine Maske zu tragen.

Beim Sport-Unterricht im Freien kann die Lehrkraft erlauben, dass Masken während besonders anstrengender Einheiten abgesetzt werden, wenn die Lehrkraft die Schüler*innen die ganze Zeit über sehen und einen Abstand von 1,5 m zwischen allen Schüler*innen sicherstellen kann.

(7)        Feste Sitzordnung bei Partner-/Gruppenarbeit

Partner- und Gruppenarbeiten sind erlaubt.

Allerdings ist eine feste Sitzordnung im Klassenraum vorgeschrieben. D.h. auch für die Partner-/Gruppenarbeit darf diese Sitzordnung nicht aufgehoben werden, sondern es arbeiten die Schüler*innen zusammen, die nebeneinander/hintereinander sitzen.

Auch bei Partner-/Gruppenarbeiten soll der 1,5-m-Abstand eingehalten werden.

(8)        Lüften: Alle 20 Minuten mit geöffneter Tür

Alle ca. 20 Minuten muss „quergelüftet“ werden. Dies funktioniert nur bei geöffneter Tür und geöffneten Fenstern.

Im „Eifer des Gefechtes“ passiert es (zumindest mir) mitunter, dass die 20-Minuten-Phasen etwas in Vergessenheit geraten. Deshalb bitte ich auch alle Schüler*innen, uns Lehrkräfte zu unterstützen und uns daran zu erinnern zu lüften, falls wir es einmal vergessen sollten.

(9)        Freistunden in der Sekundarstufe 2

Während Freistunden in der Sekundarstufe 2 dürfen sich Schüler*innen ausschließlich in einer der „Study Halls“ oder auf dem Schulhof aufhalten.

Ein Aufenthalt im PZ oder im Oberstufenraum ist während der Freistunden verboten.

Die „Study Halls“ sind die Mensa und die Bibliothek.

In den „Study Halls“ muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden (= 1 Schüler*in pro Tisch). Außerdem soll eine ruhige Atmosphäre eingehalten werden, so dass in den Räumen an den Aufgaben für den Distanzunterricht gearbeitet werden kann.

Eine Nutzung von Handys/Laptops ist in den „Study Halls“ erlaubt, auch für Nicht-Unterrichts-Zwecke, solange dadurch keine anderen Schüler*innen gestört werden (Kopfhörer verwenden).

(Ich weiß, dass wir damit das unterbinden, was Euch, liebe Schüler*innen, eigentlich am wichtigsten ist: Sich in den Freistunden zusammenzusetzen und sich einfach einmal ungestört zu unterhalten. Bitte glaubt mir, dass ich Euch das sehr, sehr gerne erlauben würde! Aber seid ehrlich: Wir wissen doch aus unseren Erfahrungen im Herbst, dass dann die 1,5-Meter-Abstände und das durchgehende Maskentragen nicht von allen beachtet werden.)

(10)   Aufenthalt während der Pausen außerhalb des Schulgeländes

Ein Hinweis für Oberstufen-Schüler*innen: Die Regelungen sind außerhalb des Schulgeländes strenger als auf dem Schulgelände. Wer im Raucherbereich oder auf dem Parkplatz mit Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammensteht, verhält sich ordnungswidrig. Das kann richtig teuer werden, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt „vorbeischauen“.

(11)   Musikunterricht des Orchester-Kurses

Der Kleingruppen-Unterricht im Rahmen des Orchesterkurses darf stattfinden. Herr Stursberg wird Anfang der Woche dazu genauere Informationen veröffentlichen.

Der tatsächliche Orchester-Unterricht (mit dem gesamten Orchester gemeinsam) muss leider weiterhin entfallen.

(12)   Dokumentieren der Sitzordnung

Die Sitzordnung in jeder Stunde muss dokumentiert und vier Wochen aufbewahrt werden. (Unter anderem deshalb darf auch bei Gruppenarbeiten die Sitzordnung nicht geändert werden.)

Hinweis 1: In den Klassenräumen übernehmen die Klassenleitungen diese Dokumentation der Sitzordnung.

Hinweis 2: Wenn alle Schüler*innen einverstanden sind, kann die Dokumentation ganz einfach durch ein Handy-Foto erfolgen. Schüler*innen, die nicht fotografiert werden wollen, können sich ein Blatt mit ihrem Namen vor das Gesicht halten.

(13)   Keine verpflichtende Hand-Desinfektion, aber…

Eine Verpflichtung zum Händewaschen/-desinifizieren am Stundenbeginn gibt es nicht mehr. Allerdings ist es natürlich empfehlenswert, sich die Hände zu waschen, bevor/nachdem man die Maske zum Essen absetzt.

Dass man z.B. zum Naseputzen die Klasse verlässt und sich hinterher die Hände wäscht, sollte selbstverständlich sein.

(14)   Schnelltests? Vielleicht…

Am Freitag gab es eine Information aus dem Ministerium, dass Corona-Schnelltests zum Selbst-Durchführen ab der kommenden Woche an die Schulen verteilt werden sollen.

Weitere Informationen dazu liegen noch nicht vor; die Tests sind auch noch nicht eingetroffen.

Sobald die Tests da sind, werden wir sie natürlich sofort einsetzen, nach aktuellem Stand einmal pro Woche pro Schüler*in.

(15)   Leih-Geräte: Erst einmal behalten!

Laptops und iPads, die wir für den Distanzunterricht verliehen haben, dürfen erst einmal von den Schüler*innen behalten werden. Wir melden uns, wenn die Geräte zurückgegeben werden sollen.

Schulmail vom 07.01.2020

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

ich wünsche Euch und Ihnen einen guten Start ins Jahr 2021! Ich hoffe, nach den Weihnachtsferien sind wir alle nun etwas erholt und können alle mit viel „Power“ ins Jahr 2021 starten.

Es folgen einige wichtige Informationen zum Schulstart.

1. Schulmail von Staatssekretär Richter vom 07.01.2021

Folgender Link führt Sie zur Schulmail, die Staatssekretär Richter heute an alle Schulen in NRW versendet hat. Die Mail enthält die Eckpunkte, die für den Unterricht in den nächsten Wochen gelten:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/07012021-schulbetrieb-ab-dem-11-januar-2021

2. Distanzunterricht ab Montag, 11.01., 2. Stunde

Gemäß unserem Distanzlern-Konzept findet ab Montag, 11.01., 2. Stunde Distanzunterricht statt. Dafür wird es bis Sonntagabend per IServ-Mail einen speziellen Stundenplan geben.

In dem Stundenplan stehen dann zwei Arten von Stunden:

  • Videokonferenzen: Es findet pro Fach und Woche EINE Videokonferenz, die im Stundenplan festgelegt ist. (Im LK: 2 Stunden pro Woche.) Damit ergeben sich für jede*n Schüler*in ca. 2 Videokonferenzen pro Tag. Der primäre Videokonferenz-Kanal ist IServ. Die Teilnahme an diesen Konferenzen ist verpflichtend.
  • Distanzlernen in Wochenplan-Arbeit: In allen anderen Wochenstunden arbeiten die Schüler*innen an den Wochenplänen, die sie von ihren Lehrkräften erhalten.

In der Sekundarstufe 1 sind die Stunden, in denen die Schüler*innen an den Wochenplänen arbeiten sollen, im Stundenplan eingetragen. Dadurch können sich die Schüler*innen ihre Arbeit besser einteilen. In der Oberstufe ist es den Schüler*innen freigestellt, wann sie an den Wochenplänen arbeiten. „Deadline“ für das Erledigen von Aufgaben ist in Sekundarstufe 1 und 2 immer die nächste Videokonferenz.

3. Klassenrats-Stunde in Klassen 5-9

Immer montags in einer der ersten Stunden findet eine Videokonferenz-Klassenrats-Stunde mit den Klassenleitungen statt (gilt nur für die Sekundarstufe 1). In dieser Stunde können Fragen geklärt werden, außerdem können die Klassenleitungen mit ihren Klassen klären, ob der Umfang der Aufgaben in den Fächern „passt“ und man kann allgemein über die letzte und die kommende Woche sprechen.

4. Klarstellung: Rückmeldungen zu Aufgaben

Ich möchte noch einmal einen Punkt aus unserem Distanzlern-Konzept klarstellen:

Es ist nicht möglich, dass alle (oder auch nur größere Teile) der Schüler*innen individuelle Rückmeldungen zu den eingereichten Aufgaben erhalten.

Stattdessen stellen die Lehrkräfte Musterlösungen oder allgemeine Hinweise zu den Lösungen der Aufgaben und / oder zu gemachten Fehlern zur Verfügung. Individuelle Rückmeldung gibt es immer nur für wenige Schüler*innen (vielleicht 3-5) pro Lerngruppe.

5. Anmeldung zur Notbetreuung

Eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6 wird eingerichtet, wenn Sie Ihre Kinder zu Hause nicht betreuen können. Die Schüler*innen erhalten in der Notbetreuung Zugang zu einem Computer und können so am Distanzunterricht teilnehmen. Eine darüberhinausgehende Unterstützung können wir nicht leisten, da ja alle Lehrkräfte im Distanzunterricht eingesetzt sind.

Mit dem Formular im Anhang können Sie Ihr Kind bis Samstag, 18:00 Uhr bei Frau Homscheid zur Notbetreuung anmelden. Schicken Sie dazu das ausgefüllte Formular an folgende Mail-Adresse: .

Das Schulministerium appelliert an alle Eltern, diese Notbetreuung NICHT in Anspruch zu nehmen, sondern die Kinder stattdessen, wenn irgendwie möglich, zu Hause zu lassen. Diesem Appell möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.

6. Klassenarbeiten Jahrgangsstufen 5 bis EF FALLEN AUS

Alle noch für das 1. Schulhalbjahr ausstehenden Klassenarbeiten und Klausuren in den Jahrgangsstufen 5 – EF fallen aus. Die Noten für die Halbjahreszeugnisse werden auf Basis der bisher erbrachten schriftlichen und sonstigen Leistungen und der im Januar noch zu erbringenden Leistungen im Distanzlernen festgelegt.

7. Klausuren Q1 und Q2 FINDEN STATT

Die Klausuren in der Q1 und Q2 finden unter besonders strenger Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen statt.

Frau Franz hat die vorgesehenen Termine der Klausuren bereits an die Schüler*innen verschickt.

Am Montag, dem 11.01. findet bewusst noch keine Klausur statt, damit Lehrkräfte mit ihren Schüler*innen gegebenenfalls per Mail/Konferenz/WhatsApp noch letzte Fragen klären können.

8. Schulkonferenz: Terminverlegung auf Do, 14.01.

Eigentlich sollte die Schulkonferenz ja heute stattfinden. Da aber die Ferien verlängert wurden, müssen wir die Konferenz auf nächste Woche Donnerstag, 14.01.2021, 19:00 Uhr verschieben. Ich werde spätestens Anfang kommender Woche eine Tagesordnung herumschicken.

Die Konferenz wird natürlich online stattfinden.

Herzliche Grüße und einen guten Schulstart!

Kai Herrmann

Schulbrief 04.10.2020

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

da haben wir im Kollegium in der letzten Woche endlich einmal wieder Fotos und Artikel zusammengetragen, um einen ganz normalen Schulbrief zu veröffentlichen und ein bisschen aus dem Alltag zu berichten, von lauter schönen Dingen, die wir trotz Corona am Gymnasium Vohwinkel unternehmen. 

Leider kam uns dann Ende der Woche doch wieder dieses fiese Virus in die Quere. Ich beschränke mich deshalb ein weiteres Mal auf die notwendigen Informationen für die kommende Woche. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ich hoffe, dass nächste Woche dann endlich, nach über einem halben Jahr Pause, mal wieder ein richtiger Schulbrief erscheinen kann.

Themen:

  1. Stand der Quarantäne für die Woche 05.-09.10.2020
  2. Geschwister dürfen zur Schule kommen
  3. Unterrichtsausfall am Montag, 1. Stunde
  4. Start des Distanzunterrichts für 5d und 7a
  5. Beitreten zu einer Videokonferenz
  6. Start des Distanzunterrichts für andere Schüler*innen in Quarantäne
  7. Was ist mit „gemischten“ Gruppen (Religion, 2. Fremdsprache…) und Unterricht in der Sekundarstufe 2?
  8. Anwesenheitspflicht und Bewertbarkeit
  9. Kein videokonferenzfähiges Gerät zur Verfügung?
  10. Los geht’s…

Schulmail Gymnasium Vohwinkel – vom 09.08.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich freue mich auf Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, und wünsche Euch einen guten Start in das neue Schuljahr! Hoffentlich werden wir im Juni 2021, am Ende dieses Schuljahres zurückblicken, Corona wird hinter uns liegen und wir werden stolz darauf sein, dass wir diese Krise gemeinsam bewältigt haben.

Bei aller Freude: Es ist kompliziert. Deshalb folgen nun etliche Seiten mit Informationen, wie wir das Schuljahr unter Corona-Bedingungen gut starten wollen. Ich bedauere sehr, dass ich diese Informationen so spät an Sie und Euch schicke. Aber ich habe die Woche gebraucht, um die Informationen, die am vergangenen Montag aus dem Ministerium kamen, gemeinsam mit der erweiterten Schulleitung für die Praxis herunter zu brechen.

Wenn Ihnen Informationen fehlen oder wenn Sie etwas nicht verstehen, dann zögern Sie bitte nicht, sich unter  zu melden! Bitte haben Sie Verständnis, dass wir möglicherweise nicht auf jede Mail persönlich antworten, sondern auf anderen Wegen (z.B. über einen „Nachtrags-Schulbrief“) mit Ihnen kommunizieren.

Herzliche Grüße, Euer und Ihr Schulleiter 

Kai Herrmann