Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
es folgen Details zum Start des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen ab dem 15.03.2021.
Um dieses Dokument übersichtlich zu halten beschränke ich mich an vielen Stellen darauf zu beschreiben, WAS wir tun und verzichte auf Begründungen. Gerne begründe ich die einzelnen Punkte in unserer Gesprächsrunde. Diese Gesprächsrunde findet statt per Videokonferenz am Sonntag, dem 14.03.2021 um 15:00 Uhr. Sie erreichen den Videokonferenz-Raum über folgenden Link:
https://gymvoh.de/iserv/public/videoconference/JoBgGWfeEvD14fVd4LTZ8K
Ich möchte an dieser Stelle meinen Kolleginnen und Kollegen meinen ganz herzlichen Dank aussprechen! Auch wenn man es im ersten Moment vielleicht nicht merkt, so ist der aktuelle Öffnungsschritt der bisher arbeitsaufwendigste. Es mussten so endlos viele Dinge bedacht werden, dass wir das ohne die Unterstützung der Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen und ohne die Beratung durch die Koordinatoren, den Arbeitskreis „Distanzlernen“ und den Lehrerrat nicht hätten bewältigen können. Besonders hervorheben möchte ich Herrn Räder und Frau Näckel, die es in wenigen Tagen geschafft haben, unser Stundenplan-Programm dazu zu bringen, Dinge zu tun, für die die Software gar nicht entwickelt worden ist. Nur durch ihre unermüdliche Arbeit unter großem Zeitdruck können wir am Montag mit einem Konzept starten, das Präsenz- und Distanzunterricht einigermaßen sinnvoll miteinander kombiniert.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in die kommende Woche!
Kai Herrmann
Download des Schulbrief als PDF:
Beschreibung unseres Konzeptes:
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist entweder der Gruppe A oder der Gruppe B seiner Klasse/Jahrgangsstufe zugeteilt worden.
- Jede der Gruppen A/B hat an 2-3 Tagen in der Woche Präsenzunterricht. Dabei unterscheiden sich die Präsenztage in den Klassen und Jahrgangsstufen. Beispiel: In Klasse 5a hat Gruppe A am Donnerstag und Freitag Präsenzunterricht, in Klasse 5b hat Gruppe A am Dienstag und Freitag Präsenzunterricht.
- Bis zu den Osterferien soll jedes Fach mindestens einmal im Präsenzunterricht unterrichtet werden. (Ausnahmen: Siehe weiter unten.)
- Zu welcher Gruppe (A/B) sie gehören, erfahren Schüler*innen per Mail von ihrer Klassen-/Jahrgangsstufenleitung.
- Wann die Präsenz- und wann die Distanzunterrichts-Tage für ihre Gruppe sind, können alle Schüler*innen über WebUntis (www.webuntis.com) erfahren. Eine Kurz-Einführung in WebUntis machen wir im Rahmen unserer Sprechstunde am Sonntag um 15:00 Uhr.
- Die Einteilung in A- und B-Gruppen erfolgt so, dass keine Gruppe mehr als 16 Schüler*innen umfasst. In der Oberstufe ist aufgrund der sehr individuellen Wahlen dabei keine 50:50-Aufteilung für jeden Kurs möglich.
- In „kleinen“ Fächern (1-2 Stunden pro Woche) findet kein Distanzunterricht mehr statt. (Lehrkräfte können aber natürlich Hausaufgaben aufgeben.)
- In „großen“ Fächern (ab 3 Stunden pro Woche) werden weiterhin Wochenaufgaben per iServ gegeben. Beachten Sie, dass die Wochenpläne möglicherweise unterschiedliche End-Daten für A- und B-Gruppe haben müssen.
- In der Sekundarstufe 2 können Lehrer*innen die abwesenden Schüler-Gruppen zur Teilnahme am Unterricht per „iPad im Raum“ verpflichten. Die Lehrkräfte teilen das den Schüler*innen per Mail mit.
- In der Sekundarstufe 1 sollen die Schüler*innen im Distanzunterricht ausdrücklich NICHT per „iPad im Raum“ zugeschaltet werden. (Ausnahme: Schüler*innen in Quarantäne.) Die Schüler*innen sollen stattdessen an ihren Distanz-Tagen an ihren Wochenplänen arbeiten.
- Aus beiden vorangehenden Punkten ergibt sich, dass Lehrkräfte in der Sekundarstufe 1 ihre Präsenz-Stunden immer zweimal (mehr oder weniger) gleich halten müssen, einmal für jede Gruppe. In der Sekundarstufe 2 hängt die Notwendigkeit Stunden doppelt zu halten davon ab, ob die jeweils fehlende Gruppe dazu geschaltet wird oder nicht.
- Auch Kurse, die insgesamt 16 oder weniger Schüler*innen umfassen, werden geteilt. Auch hier sind die Präsenz- und Distanztage einzuhalten. (D.h.: Es ist nicht erlaubt, Schüler der A- und B-Gruppen zum gemeinsamen Präsenzunterricht „einzubestellen“.)
- Einige Fächer werden weiterhin vollständig im Distanzunterricht unterrichtet. Dies betrifft alle Fächer mit gemischten Lerngruppen in der Sekundarstufe 1 (Reli/Philo, Franz./Lat., DIFF 2). Außerdem betroffen sind alle Unterrichte von Lehrkräften, die aufgrund einer besonderen Vulnerabilität nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen. In all diesen Fächern bleibt es bei dem bewährten Konzept aus im Stundenplan eingetragenen verpflichtenden Videokonferenzen (für A- und B-Gruppe gleichzeitig) und Wochenaufgaben.
- Schüler*innen, die in Quarantäne sind, nehmen am Unterricht ihrer Teilgruppe per „iPad im Raum“ teil. Einzelheiten besprechen die Klassen-/Stufenleitungen mit den betroffenen Schüler*innen.
- Probleme, für die wir keine Lösung gefunden haben, sind Klausuren und Erkrankungen/Quarantänen von Lehrkräften. In beiden Fällen fällt möglicherweise der (wenige) Präsenzunterricht aus, ohne dass es dafür einen vernünftigen Ersatz gibt.
Hygiene- und Verhaltensregeln:
Leider müssen wir einige strenge Verhaltensregeln einhalten. Bitte immer daran denken, dass wir im Moment Inzidenzwerte haben, die weit höher sind als auf dem Höhepunkt der ersten Welle im Frühjahr 2020!
(1) Die goldene Regel: 1,5 m Abstand – IMMER!
Egal, was in der kommenden Woche passiert: Eine Regel gilt immer und unter allen Umständen: Jede*r hält in jeder Situation 1,5 m Abstand zu jeder anderen Person ein! (1,5 m = 2 Armlängen)
Der Abstand muss immer eingehalten werden, z.B. auch in folgenden Situationen:
- Im Klassenraum,
- bei Gruppenarbeiten,
- auf den Gängen,
- in der Umkleidekabine und im Sportunterricht,
- beim Spielen auf dem Schulhof
- für Oberstufen-Schüler*innen in den Pausen außerhalb des Schulgeländes.
Besonders wichtig ist es, den Abstand einzuhalten während man isst oder trinkt, weil man dabei ja die Maske absetzen muss.
Die Lehrerinnen und Lehrer bitte ich, immer und jederzeit auf die Umsetzung der Regel zu achten und sie immer durchzusetzen, egal ob es in der eigenen Lerngruppe, auf Fluren, beim Gehen durch das PZ oder wo auch immer ist.
(2) Medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen
Auf dem gesamten Schulgelände sind medizinische Masken („OP-Masken“) oder FFP2-Masken zu tragen. Dies gilt für alle Räume, inklusive Umkleidekabinen, Sporthallen und Toiletten, und auch für den Schulhof.
Da ein Abstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann (irgendjemand geht immer herum), gilt die Verpflichtung zum Maskentragen auch in (Mehrpersonen-)Büros, Lehrer-Arbeitsraum und Lehrerzimmer, wenn sich in diesen Räumen mehrere Personen aufhalten.
(3) Unterrichtsbeginn
Die Lehrkräfte schließen ihre Kursräume spätestens 10 Minuten vor Beginn der ersten Stunde auf. Die Schüler*innen bleiben bis 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof und begeben sich danach direkt zu ihren Unterrichtsräumen.
Ein Aufenthalt auf den Fluren und im Treppenhaus ist immer verboten. Liebe Schüler*innen, bitte habt Verständnis, dass ich an dieser Stelle „gnadenlos“ Strafen aussprechen werde, wenn Ihr in den Gängen oder im Treppenhaus steht, denn auf den Gängen gibt es keine Lüftung und keine Abstände. Hier ist das Infektionsrisiko am größten.
Wenn ein Raum noch nicht aufgeschlossen ist, begeben sich alle Schüler*innen der Lerngruppe ins PZ oder auf den Schulhof und ein*e Schüler*in sagt im Sekretariat Bescheid.
(4) Pausen
Sekundarstufe 1:
- Schüler*innen der Sekundarstufe 1 haben zwei Möglichkeiten, ihre Pausen zu verbringen: In ihren Klassenräumen oder auf dem Schulhof.
- Das PZ ist für Schüler*innen der Sekundarstufe 1 gesperrt. (Man darf aber natürlich hindurchgehen, um zum Klassenraum oder zum Schulhof zu kommen.)
- Der Aufenthalt im Bereich der Spinde ist verboten.
- Auch wenn man vor oder nach der Stunde Fachunterricht hat, verbringt man seine Pause im Klassenraum oder auf dem Schulhof. Erst 1-2 Minuten vor Unterrichtsbeginn begibt man sich zum Fachraum.
- Lehrkräfte, die Aufsicht auf den Klassenraum-Gängen haben, schließen am Anfang der Pausen die Klassenräume auf, falls sie noch nicht offen sind. Am Ende der Pause schließen die Aufsichten die Klassenräume ab, falls dort kein Unterricht stattfindet.
Sekundarstufe 2:
- Schüler*innen der Sekundarstufe 2 haben drei Möglichkeiten, ihre Pausen zu verbringen: Im PZ oder in der „Study Hall“ Mensa oder auf dem Schulhof.
- Ein Aufenthalt auf Gängen oder in Kursräumen oder im Oberstufenraum ist nicht erlaubt.
Das Handy-Verbot ist in den Pausen aufgehoben. (Allerdings ist es natürlich verboten, zu mehreren Personen auf dasselbe Handy zu schauen [Abstandsregel!].)
(5) Essen/Trinken
Essen und Trinken ist während des Unterrichts verboten.
Erlaubt: Während der Pausen darf zum Essen/Trinken die Maske kurz abgesetzt werden, aber nur,
- während man auf seinem Platz im Klassenraum sitzt (und einen Abstand von 1,5 m zu jeder anderen Person hat), oder
- während man in der Pause an einem festen Ort steht/sitzt (und einen Abstand von 1,5 m zu jeder anderen Person hat).
Verboten ist es, zu essen/zu trinken, während man über Gänge/Flure/Schulhöfe geht.
Verboten ist es, zu essen/zu trinken, während man sich mit anderen Schüler*innen unterhält (weil man sich dann unnötig viel Zeit lässt und weil man dann früher oder später die 1,5 m unterschreiten wird).
Empfehlung der Schulleitung: Am besten gar nicht im Klassenraum essen/trinken! An einer anderen Schule musste eine ganze Klasse in Quarantäne, weil in der Klasse gegessen wurde (und nicht mehr klar war, wer alles die Masken abgesetzt hatte).
(6) Sport-Unterricht
Sport-Unterricht findet soweit wie möglich im Freien statt.
Bitte trotzdem auch „normale“ Sport-Sachen (Hallenschuhe) dabei haben, damit bei zu schlechtem Wetter Sport-Unterricht in der Halle gemacht werden kann.
In der Turnhalle ist auch während des Sportunterrichts durchgehend eine Maske zu tragen.
Beim Sport-Unterricht im Freien kann die Lehrkraft erlauben, dass Masken während besonders anstrengender Einheiten abgesetzt werden, wenn die Lehrkraft die Schüler*innen die ganze Zeit über sehen und einen Abstand von 1,5 m zwischen allen Schüler*innen sicherstellen kann.
(7) Feste Sitzordnung bei Partner-/Gruppenarbeit
Partner- und Gruppenarbeiten sind erlaubt.
Allerdings ist eine feste Sitzordnung im Klassenraum vorgeschrieben. D.h. auch für die Partner-/Gruppenarbeit darf diese Sitzordnung nicht aufgehoben werden, sondern es arbeiten die Schüler*innen zusammen, die nebeneinander/hintereinander sitzen.
Auch bei Partner-/Gruppenarbeiten soll der 1,5-m-Abstand eingehalten werden.
(8) Lüften: Alle 20 Minuten mit geöffneter Tür
Alle ca. 20 Minuten muss „quergelüftet“ werden. Dies funktioniert nur bei geöffneter Tür und geöffneten Fenstern.
Im „Eifer des Gefechtes“ passiert es (zumindest mir) mitunter, dass die 20-Minuten-Phasen etwas in Vergessenheit geraten. Deshalb bitte ich auch alle Schüler*innen, uns Lehrkräfte zu unterstützen und uns daran zu erinnern zu lüften, falls wir es einmal vergessen sollten.
(9) Freistunden in der Sekundarstufe 2
Während Freistunden in der Sekundarstufe 2 dürfen sich Schüler*innen ausschließlich in einer der „Study Halls“ oder auf dem Schulhof aufhalten.
Ein Aufenthalt im PZ oder im Oberstufenraum ist während der Freistunden verboten.
Die „Study Halls“ sind die Mensa und die Bibliothek.
In den „Study Halls“ muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden (= 1 Schüler*in pro Tisch). Außerdem soll eine ruhige Atmosphäre eingehalten werden, so dass in den Räumen an den Aufgaben für den Distanzunterricht gearbeitet werden kann.
Eine Nutzung von Handys/Laptops ist in den „Study Halls“ erlaubt, auch für Nicht-Unterrichts-Zwecke, solange dadurch keine anderen Schüler*innen gestört werden (Kopfhörer verwenden).
(Ich weiß, dass wir damit das unterbinden, was Euch, liebe Schüler*innen, eigentlich am wichtigsten ist: Sich in den Freistunden zusammenzusetzen und sich einfach einmal ungestört zu unterhalten. Bitte glaubt mir, dass ich Euch das sehr, sehr gerne erlauben würde! Aber seid ehrlich: Wir wissen doch aus unseren Erfahrungen im Herbst, dass dann die 1,5-Meter-Abstände und das durchgehende Maskentragen nicht von allen beachtet werden.)
(10) Aufenthalt während der Pausen außerhalb des Schulgeländes
Ein Hinweis für Oberstufen-Schüler*innen: Die Regelungen sind außerhalb des Schulgeländes strenger als auf dem Schulgelände. Wer im Raucherbereich oder auf dem Parkplatz mit Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammensteht, verhält sich ordnungswidrig. Das kann richtig teuer werden, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt „vorbeischauen“.
(11) Musikunterricht des Orchester-Kurses
Der Kleingruppen-Unterricht im Rahmen des Orchesterkurses darf stattfinden. Herr Stursberg wird Anfang der Woche dazu genauere Informationen veröffentlichen.
Der tatsächliche Orchester-Unterricht (mit dem gesamten Orchester gemeinsam) muss leider weiterhin entfallen.
(12) Dokumentieren der Sitzordnung
Die Sitzordnung in jeder Stunde muss dokumentiert und vier Wochen aufbewahrt werden. (Unter anderem deshalb darf auch bei Gruppenarbeiten die Sitzordnung nicht geändert werden.)
Hinweis 1: In den Klassenräumen übernehmen die Klassenleitungen diese Dokumentation der Sitzordnung.
Hinweis 2: Wenn alle Schüler*innen einverstanden sind, kann die Dokumentation ganz einfach durch ein Handy-Foto erfolgen. Schüler*innen, die nicht fotografiert werden wollen, können sich ein Blatt mit ihrem Namen vor das Gesicht halten.
(13) Keine verpflichtende Hand-Desinfektion, aber…
Eine Verpflichtung zum Händewaschen/-desinifizieren am Stundenbeginn gibt es nicht mehr. Allerdings ist es natürlich empfehlenswert, sich die Hände zu waschen, bevor/nachdem man die Maske zum Essen absetzt.
Dass man z.B. zum Naseputzen die Klasse verlässt und sich hinterher die Hände wäscht, sollte selbstverständlich sein.
(14) Schnelltests? Vielleicht…
Am Freitag gab es eine Information aus dem Ministerium, dass Corona-Schnelltests zum Selbst-Durchführen ab der kommenden Woche an die Schulen verteilt werden sollen.
Weitere Informationen dazu liegen noch nicht vor; die Tests sind auch noch nicht eingetroffen.
Sobald die Tests da sind, werden wir sie natürlich sofort einsetzen, nach aktuellem Stand einmal pro Woche pro Schüler*in.
(15) Leih-Geräte: Erst einmal behalten!
Laptops und iPads, die wir für den Distanzunterricht verliehen haben, dürfen erst einmal von den Schüler*innen behalten werden. Wir melden uns, wenn die Geräte zurückgegeben werden sollen.