Schulbrief vom 09.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich hoffe, Ihr und Sie konnten sich gut erholen!

Wie Sie den Medien vermutlich schon entnommen haben, werden wir in der nächsten Woche mit den meisten Jahrgangsstufen im Distanzunterricht starten. Im Folgenden nun die Details.

Start des Unterrichts: Montag, 3. Stunde

Wegen einer Dienstbesprechung, bei der wir Lehrkräfte uns über die Situation nach den Ferien und die Durchführung der ja nun verpflichtenden Selbsttests orientieren, startet der Unterricht am Montag erst mit der 3. Stunde.

ACHTUNG: Die Q2 hat in der 3./4. Stunde Unterricht (nicht in der 1./2. Stunde, wie es zunächst noch bei WebUntis stand). Teilweise wird dadurch Unterricht der anderen Jahrgangsstufen in der 3./4. Stunde ausfallen.

Jahrgangsstufen 5 bis EF: Distanzunterricht

In den Jahrgängen 5 bis EF findet in der kommenden Woche erneut Distanzunterricht mit Wochenplänen und festgelegten Videokonferenzen statt. Sie finden auf WebUntis bereits eine erste Version des Stundenplans. Allerdings kann diese Version sich noch ändern, deshalb bitte am Sonntagabend noch einmal hineinschauen.

Jahrgangsstufe Q1: Wechselunterricht

In der Jahrgangsstufe Q1 findet Wechselunterricht in den (A- und B-)Gruppen statt, die für die Zeit vor den Osterferien geplant gewesen waren. In der kommenden Woche gelten folgende „Gruppen-Tage“:

Gruppe A: Dienstag und Freitag

Gruppe B: Montag, Mittwoch und Donnerstag.

Auch hier gilt: Bitte am Sonntagabend noch einmal WebUntis den Stundenplan überprüfen.

Q2: Präsenzunterricht in den Abi-Fächern

Für die Q2 gibt es einen Sonder-Stundenplan mit 14 Stunden Präsenzunterricht für jede*n Schüler*in (2×5 Stunden Leistungskurse, 2 Stunden 3. Fach, 2 Stunden 4. Fach). Dabei finden wieder alle Unterrichte zum 3. Abiturfach gleichzeitig statt und direkt danach alle Unterrichte zum 4. Abiturfach.

Darüber hinaus wird für jede*n Schüler*in eine weitere Stunde Distanzunterricht im 3./4. Fach angeboten. Dies kann eine Videokonferenz für alle (3./4. Fach gemeinsam) sein, muss es aber nicht. Auch ein Arbeitsauftrag ist möglich.

Verpflichtende Selbsttests

Eine wichtige Änderung gibt es gegenüber der Zeit vor den Ferien: Die Durchführung der Selbsttests zweimal in der Woche ist nun verpflichtend, für Schüler*innen und für Lehrkräfte. Dies ist eine Vorgabe des Schulministeriums und steht nicht im Ermessen der Schule.

Die genaue rechtliche Ausgestaltung liegt mir noch nicht vor. Ich kann deshalb leider noch keine Fragen zu diesem Thema beantworten.

Bereits bekannt ist, dass eine Ausnahme von der Testpflicht besteht, wenn man einen negativen „Bürgertest“, der z.B. in Apotheken durchgeführt wird, vorlegt, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Tägliche Testungen der Q2 // Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht

Um sicherzustellen, dass nicht größere Teile der Q2 kurz vor dem Abitur in Quarantäne müssen, wird die Q2 nicht nur zweimal in der Woche, sondern jeden Tag zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde getestet.

Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich als Schüler*in der Q2 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Allerdings hat man dann keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Bei Interesse an einer solchen Befreiung bitte Kontakt mit der Jahrgangsstufenleitung aufnehmen! Die Befreiung ist nur nach Beratung und schriftlichem Antrag (der Erziehungsberechtigten bei Schüler*innen unter 18 Jahren) möglich.

„Mottowoche“ und „Abi-Gag“

Ich habe mit den Stufensprechern der Q2 folgendes vereinbart:

Eine „Mottowoche“ wird es dieses Jahr nicht geben, also keine Polonaisen durchs Gebäude, keine Spiele, kein Frühstücken im Unterricht – und keinerlei „Übersehen“ von Alkohol oder angetrunkenen Schüler*innen durch die Lehrkräfte.

Die Schüler*innen der Q2 dürfen sich allerdings, wie es Tradition ist, an ihren letzten Tagen verkleiden. Diese Verkleidungstage finden statt am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der kommenden Woche und dann noch einmal am Dienstag der darauffolgenden Woche.

Die Schüler*innen der Q2 begeben sich in ihren Pausen immer auf den Schulhof und halten sich nicht im Gebäude (PZ) oder in den Kursräumen auf. Auf dem Schulhof ist das Fotografier- und Filmverbot aufgehoben, solange alle die Masken beim Fotografieren aufbehalten und die Abstände eingehalten werden.

Falls der erste Tag gut läuft, dürfen die Schüler*innen ab dem zweiten Tag auf dem Schulhof in ihrer Pause Musik laufen lassen.

Sollten irgendwo Abstände nicht eingehalten, Masken abgesetzt oder Alkohol getrunken werden, werden alle „Feierlichkeiten“ sofort abgebrochen und die weiteren Tage fallen aus.

Liebe Schüler*innen der Q2, bitte haltet Euch unbedingt an diese Vorgaben! Bitte bedenkt, dass ich dem Gesundheitsamt melden müsste, dass ich nicht weiß, wer genau die Masken aufhatte, wenn einige die Masken absetzen. Dies kann dazu führen, dass die gesamte Stufe in Quarantäne muss.

Bitte haltet Euch auch unbedingt an das Alkoholverbot! Ihr wisst, dass Alkohol enthemmt. Ihr werdet Euch nicht mehr so gut an die Regeln halten, wenn Ihr angetrunken seid. Damit gefährdet Ihr das Abitur von Euch selbst und von allen anderen in der Stufe.

Der „Abi-Gag“ wird auf Juni verschoben, auf die Zeit nach den mündlichen Prüfungen. Im Moment wären die Einschränkungen, die ich den Schüler*innen auferlegen müsste, so groß, dass die Schüler*innen fast gar nichts tun könnten. Wir hoffen, dass vielleicht im Juni zumindest eine reduzierte Open-Air-Aktion möglich sein wird.

Ich wünsche Ihnen und Euch ein schönes letztes Ferien-Wochenende!

Viele Grüße

Kai Herrmann